Stelzeneiche Ludorf

Stelzeneiche Ludorf

Geschichte

Wie es kam wie es ist (Stand: Herbst 2007)

Auf dem Ludorfer Campingplatz steht seit ca. 250 Jahren diese Eiche, deren Stamm sich vor langer Zeit in drei Stelzen aufgeteilt hat. Darum wurde sie 1989 per Beschluß 0015/89 vom Kreisrat als Nr. 536 in das Kataster der Naturdenkmale aufgenommen.

2006 ließ der Landkreis einige Naturdenkmale untersuchen. Ein dazu in Auftrag gegebenes dendrologisches Gutachten kommt zu dem Schluß, daß die Standsicherheit von Nr. 536 nicht mehr vorhanden und der Baum darum als gefährlich einzustufen ist.


Die zentrale Frage: Wer soll die Verantwortung tragen, falls etwas passiert?

Die Gemeinde als Hauptanteilseigner des Campingplatzgeländes wurde informiert. Nach reichlich Hin und Her, Lokalterminen und Rücksprachen beschloß die Gemeindevertretung auf Grundlage des Gutachtens und der drohenden Konsequenzen aus der Haftung im Schadensfall notgedrungen, der Fällung zuzustimmen. Auf der Jahresversammlung im Oktober 2007 wurde der Sachverhalt den anwesenden Anteilseignern dargelegt. Diese stimmten ebenfalls zu. Die Fällung wurde beantragt. Die Sicherheit der Menschen hat Vorrang vor Naturschutz; da waren sich alle einig.
Eule Nr. 536

Denkmal Nr. 536 wurde durch die Umweltbehörde des Kreises aus dem Kataster gestrichen und per Ausnahmegenehmigung zur Fällung freigegeben.

Das ist durch Zustellung eines amtlichen Bescheids an den Bürgermeister geschehen. Die Gemeindevertretung ist mehrheitlich für die Fällung. Das Amt Röbel-Müritz wurde mit der Einleitung der erforderlichen Maßnahmen beauftragt.

Ich bin Abgeordneter der Gemeinde und hatte ursprünglich unter der Faktenlage für die Fällung gestimmt. Letztendlich kamen mir aber doch Zweifel an der Unvermeidbarkeit. Gegenwärtig stehe ich in Verbindung mit interdisziplinären Spezialisten, Baumstatikern und -physikern und werde auf eigene Faust ein Untersuchung der Standfestigkeit nach Wessolly beauftragen. Diesmal geht es um die Bestimmung der Standsicherheit des Baumes. Von deren Ergebnis wird es abhängen, ob diese wundersame Eiche wieder ein Denkmal werden darf und stehenbleiben kann; ob es Möglichkeiten gibt, sie vor dem Fall zu bewahren.

Ich war für die Fällung. Jetzt bin ich dagegen. Aus folgenden Gründen:
  • Es gibt in Deutschland nur sehr wenige Eichen mit dieser besonderen Wuchsform. Nämlich zwei. Noch. Wer weitere kennt, bitte melden.
  • Der Baum ist quicklebendig und bildet munter neue Zweige. Totholzanteil lt. Gutachten: 5 %.
  • Die zuständige Untere Naturschutzbehörde hat zur Gefahreneinschätzung nicht alle Mittel ausgeschöpft. Wohl, weil das Geld dazu fehlt.
  • Ein Gutachten schätzt den Baum als “gefährlich” ein. Ein alarmierendes Wort, welches unser Sicherheitsbedürfnis anspricht; eine Urangst. Der Baum könnte morgen umfallen. Oder in zwanzig Jahren, oder in hundert. Ich will’s genau wissen.
  • Ein zweites Gutachten gibt es nicht. Das will ich ändern.

“Es wird davon ausgegangen, daß der Baum auf einem kleinen Hügel stand. Bei einem der Hochwasser der Müritz in früheren Jahren wurde die Erde zwischen dem Wurzelwerk ausgespült. Der Baum hat daraufhin die äußeren Wurzeln gestärkt, um die Standsicherheit zu behalten. Die funktionslosen Wurzeln unter dem Stamm sind im Laufe der Jahre verrottet.”
Quelle: Tourist-Führer Naturdenkmale; Karl Lemke, Hartmut Müller; VEB Tourist-Verlag Berlin * Leipzig, 1988, ISBN 3-350-00284-6; S. 166

(Erst mit der Schiffbarmachung der Elde  im 19. Jahrhundert bekam die Müritz ihre heutige Gestalt. Bis dahin schwankte der Wasserspiegel ständig.)